Alle 39 Sekunden ein Cyberangriff weltweit

Ein einziger Klick. Und Ihr Betrieb steht still.

Ein Mitarbeiter öffnet den falschen Anhang. Minuten später sind Ihre Systeme verschlüsselt, die Produktion steht, und auf dem Bildschirm erscheint eine Lösegeldforderung. Parallel läuft die 72-Stunden-Uhr der DSGVO, und die Haftung landet bei Ihnen. Die Cyberversicherung fängt genau das auf.

20 Mio €
mögliches DSGVO-Bußgeld, oder 4 % des Weltjahresumsatzes
72 Std.
bis zur Pflicht-Meldung eines Datenlecks an die Behörde
Tage–Wochen
durchschnittlicher Betriebsstillstand nach Ransomware
Lukas Grandits, Versicherungsdoc
Optimale BeratungLukas Grandits, Versicherungsdoc, wir übersetzen Cyber-Risiken in klare Entscheidungen.
Die drei teuersten Cyber-Szenarien

Es geht nicht um „ob“, sondern um „wann“.

Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Konzerne. Gerade KMU sind das bevorzugte Ziel, weil sie schlechter geschützt und schneller zahlungsbereit sind.

Datenschutzhaftung

DSGVO-Ansprüche

Werden Kunden- oder Mitarbeiterdaten gestohlen, haften Sie gegenüber jedem Betroffenen (Art. 82 DSGVO), dazu drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % Ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Betroffene können einzeln Schadenersatz fordern, in Summe existenzbedrohend.
Ransomware

Lösegeldforderung

Angreifer verschlüsseln Ihre Daten und fordern Lösegeld, oft gepaart mit der Drohung, sensible Daten zu veröffentlichen. Ob zahlen oder nicht: Beides kostet, beides ist ein Krisenfall.

Ohne Krisenteam und Deckung tragen Sie Verhandlung und Wiederherstellung allein.
Betriebsunterbrechung

Stillstand

Der teuerste Schaden ist selten das Lösegeld, es ist der Stillstand. Kein Zugriff auf Systeme, keine Produktion, keine Rechnungen. Jeder Tag Ausfall frisst Umsatz und Vertrauen.

Ertragsausfall + Wiederherstellungskosten laufen parallel auf.
Der Angriff, Stunde für Stunde

So läuft der Ernstfall ab, wenn Sie nicht versichert sind.

Vom harmlosen E-Mail bis zur persönlichen Haftung, ein realistischer Zeitverlauf:

Tag 0, Der Einstieg

Ein Mitarbeiter klickt.

Eine täuschend echte E-Mail, ein Anhang, ein Link. Die Schadsoftware ist im Netzwerk, oft unbemerkt, während sie sich still ausbreitet.

+ 4 Std, Der Stillstand

Alles ist verschlüsselt.

Server, Backups, Kundendaten, gesperrt. Der Betrieb steht. Auf den Bildschirmen: eine Lösegeldforderung in Kryptowährung, mit Countdown.

+ 24 Std, Die Erpressung

Zahlen oder verlieren.

Ohne Cyberpolice fehlt das eingespielte Krisenteam. Sie verhandeln selbst, unter Zeitdruck, und wissen nicht, ob nach Zahlung die Daten wirklich zurückkommen.

+ 72 Std, Die DSGVO-Uhr

Meldepflicht an die Behörde.

Sind personenbezogene Daten betroffen, müssen Sie das Datenleck binnen 72 Stunden melden. Danach beginnen Behördenprüfung, Bußgeldrisiko und die Information aller Betroffenen.

Danach, Die Rechnung

Schaden, Haftung, Reputation.

Wiederherstellung, Ertragsausfall, DSGVO-Bußgeld, Schadenersatz an Kunden, und die Frage, ob die Geschäftsführung ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat (dann wird auch die D&O relevant). Mit Cyberversicherung übernimmt das ein Profi-Team ab Stunde eins.

Klartext

Was eine gute Cyberpolice wirklich übernimmt.

Cyberversicherung ist mehr als Geld, sie liefert im Ernstfall das Team, das den Schaden begrenzt. Man unterscheidet Eigenschäden (bei Ihnen) und Drittschäden (bei anderen).

Eigenschaden, bei Ihnen im Haus

  • Betriebsunterbrechung: Ersatz des entgangenen Ertrags
  • Wiederherstellung von Daten und IT-Systemen
  • IT-Forensik: Ursache finden, Angriff stoppen
  • Cyber-Erpressung: Kosten der Erpressung (Ransomware, je nach Bedingungen)
  • Krisenkommunikation & Reputationsmanagement
  • 24/7-Notfallhotline und eingespieltes Incident-Response-Team

Drittschaden, Ansprüche gegen Sie

  • Datenschutzhaftung gegenüber betroffenen Kunden & Mitarbeitern
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (Anwalts- & Verfahrenskosten)
  • Rechtsberatung zu DSGVO-Meldepflichten (72-Stunden-Frist)
  • Benachrichtigungskosten: Information betroffener Personen
  • Ansprüche Dritter aus einem Datenleck oder Systemausfall
Wichtig:

Cyberpolicen unterscheiden sich stark im Kleingedruckten, bei Lösegeld, Betriebsunterbrechung, Wartezeiten und Obliegenheiten. Wir vergleichen für Sie am Markt und achten darauf, dass die Deckung zu Ihrem Betrieb passt.

Neu, und für viele überraschend

Seit Oktober 2026 ist Cybersicherheit Chefsache, per Gesetz.

Das NISG 2026 setzt die EU-Richtlinie NIS2 in Österreich um. Für rund 4.000 Unternehmen entstehen verbindliche Pflichten, und die Verantwortung liegt persönlich bei der Geschäftsführung.

In Kraft seit 1. Oktober 2026

Ihre neuen Pflichten als Leitungsorgan

  • 01 Risikomanagement für Cybersicherheit einführen und überwachen
  • 02 Meldung von Sicherheitsvorfällen (24 h Frühwarnung / 72 h Meldung)
  • 03 Registrierung bei der zuständigen Behörde
  • 04 Verpflichtende Cybersicherheitsschulungen für die Führung
  • 05 Absicherung der Lieferkette (Anforderungen an Dienstleister)
bis 10 Mio €
bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei wesentlichen Einrichtungen

Und das Entscheidende: Verletzen Leitungsorgane ihre Aufsichtspflicht über das Risikomanagement, haften sie persönlich. Damit wird aus einem IT-Thema ein Fall für Cyber- und D&O-Versicherung zugleich. Wir prüfen, ob Sie betroffen sind, und schließen die Lücke, bevor sie zum Problem wird.

Kurz erklärt

Cyber-Risiko in unter einer Minute

Ransomware, Datenschutzhaftung, Betriebsstillstand: die wichtigsten Cyber-Fragen kurz beantwortet.

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Kostenloser NIS2-Info-Call:

Ein spezialisierter Rechtsanwalt und Lukas Grandits erklären online, was das NISG 2026 für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie sich absichern. Jetzt Platz sichern

Häufige Fragen

Was Unternehmer zur Cyberversicherung fragen.

Eine gute Cyberversicherung deckt Eigenschäden, Betriebsunterbrechung, Wiederherstellung von Daten und Systemen, IT-Forensik, Krisenkommunikation und je nach Police Lösegeldzahlungen, sowie Drittschäden, also die Datenschutzhaftung gegenüber Betroffenen und Ansprüche Dritter nach einem Datenleck.

Je nach Bedingungen ja. Viele Cyberpolicen übernehmen die Kosten der Erpressung und binden spezialisierte Krisenteams ein, die die Verhandlung führen und die Systeme wiederherstellen. Weil sich die Bedingungen stark unterscheiden, lohnt sich der genaue Vergleich, genau den machen wir für Sie.

Bußgelder nach der DSGVO können bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Hat die Geschäftsführung ihre Aufsichtspflichten verletzt, droht zusätzlich die persönliche Organhaftung. Genau hier greifen Cyber- und D&O-Versicherung ineinander.

Das NISG 2026 ist seit 1. Oktober 2026 in Kraft und weitet die Cybersicherheitspflichten auf rund 4.000 österreichische Unternehmen in 18 Sektoren aus. Leitungsorgane haften persönlich für die Aufsicht über das Risikomanagement, und es drohen Strafen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Wir prüfen im Gespräch, ob Sie betroffen sind.

Technische Sicherheit senkt das Risiko, beseitigt es aber nie. Kein Virenschutz stoppt einen unbedachten Klick oder eine neue Angriffsmethode. Die Cyberversicherung übernimmt dann, wenn die Technik versagt, mit Geld und, mindestens ebenso wichtig, mit einem Krisenteam ab der ersten Stunde.

Der nächste Schritt

Bevor der Angriff kommt, nicht danach.

In einem kostenlosen, unverbindlichen Gespräch prüfen wir Ihr Cyberrisiko, klären Ihre NISG-Betroffenheit und finden die Police, die im Ernstfall wirklich hält. Ehrlich und ohne Verkaufsdruck. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

E-Mailoffice@versicherungen-grandits.at
Telefon+43 2236 893937, Mo–Fr 08:30–12:30
SQADRA PRIME Versicherungsagentur GmbHBahnhofplatz 3, 2340 Mödling
Lukas Grandits, Geschäftsführung, Versicherungsdoc
Lukas GranditsGeschäftsführung, Ihr persönlicher Ansprechpartner

Kostenlose Cyber-Risiko-Analyse

Unverbindlich & vertraulich, für Ihren Betrieb.

Ihre Daten werden DSGVO-konform verarbeitet und nicht weitergegeben.

Vielen Dank! Ihre Anfrage wurde vorgemerkt, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.