Für Geschäftsführer, Vorstände & Aufsichtsräte

Ein Fehler. Und Ihr Privatvermögen ist weg.

Die GmbH schützt Ihre Gesellschafter, nicht Sie. Als Geschäftsführer haften Sie persönlich und unbeschränkt: gegenüber der Gesellschaft, den Gläubigern und dem Finanzamt. Mit Haus, Konto und allem, was Sie sich aufgebaut haben. Die D&O-Versicherung zieht die Grenze zwischen Firmenrisiko und Privatvermögen.

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Lukas Grandits, strategische Beratung, Versicherungsdoc
Optimale BeratungStrategisch gedacht, wie beim Schach: Wer die Züge des Gegners kennt, verliert nicht sein Zuhause.
Die Rechtslage

Drei Paragrafen, die Ihr Privatvermögen betreffen

Viele Geschäftsführer glauben, die Rechtsform „GmbH“ schütze sie persönlich. Das Gegenteil ist der Fall: Das Gesetz nimmt genau Sie in die Pflicht, an drei Fronten gleichzeitig.

§ 25 GmbHG

Haftung gegenüber der Gesellschaft

Sie schulden die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“. Eine falsche Investition, ein übersehener Vertrag, ein Organisationsfehler, schon die behauptete Pflichtverletzung genügt, damit die Gesellschaft (oder später ein Masseverwalter) Sie persönlich klagt. Unbeschränkt, mit Ihrem Privatvermögen.

§ 69 IO

Insolvenzverschleppung

Wird Ihr Unternehmen zahlungsunfähig, läuft eine harte Frist: Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach 60 Tagen. Wer zu lange hofft und weiterwirtschaftet, haftet den Gläubigern persönlich für jeden Euro, um den sich der Schaden vertieft hat.

§ 9 BAO

Haftung für Steuern & Abgaben

Kann die GmbH ihre Abgaben nicht mehr zahlen, greift das Finanzamt auf Sie durch: Als Vertreter haften Sie persönlich für Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, wenn diese durch eine schuldhafte Pflichtverletzung uneinbringlich wurden. Auch Jahre rückwirkend.

Das Entscheidende: In der Innenhaftung müssen oft Sie beweisen, dass Sie sorgfältig gehandelt haben, nicht der Kläger, dass Sie es nicht haben. Ohne D&O zahlen Sie Anwälte, Gutachter und Gericht aus eigener Tasche, selbst wenn der Vorwurf am Ende haltlos ist.

So schnell geht es

Vom ersten Engpass zur persönlichen Klage

Keine Theorie, so laufen Organhaftungsfälle in Österreich typischerweise ab. Jeder Schritt verkürzt Ihre Optionen.

Phase 1

Die Firma gerät in Schieflage

Ein Großkunde zahlt nicht, die Bank kürzt den Rahmen, Aufträge brechen weg. Sie kämpfen, und schieben die unangenehmste Frage auf: Sind wir noch zahlungsfähig?

Phase 2, § 69 IO

Die 60-Tage-Frist läuft bereits

Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beginnt die gesetzliche Frist, ob Sie es bemerken oder nicht. Jeder Tag, den Sie „noch retten“ wollen, kann später als schuldhaftes Zögern gewertet werden.

Phase 3, § 158 StGB

Der gut gemeinte Fehler: Gläubigerbevorzugung

Sie zahlen den wichtigsten Lieferanten zuerst, „damit es weitergeht“. Genau das ist nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Begünstigung eines Gläubigers, und kann strafbar sein.

Phase 4

Der Masseverwalter klagt, Sie persönlich

Nach der Insolvenzeröffnung prüft der Masseverwalter jede Ihrer Entscheidungen der letzten Jahre. Sein gesetzlicher Auftrag: Geld für die Gläubiger holen. Seine ergiebigste Quelle: die persönliche Haftung des Geschäftsführers.

Das Ende

Ihr Privatvermögen ist weg

Haus, Konten, Vorsorge, die Forderungen aus Organhaftung erreichen schnell sechs- bis siebenstellige Höhen. Was die Firma nicht mehr zahlen kann, zahlen Sie. Ein Berufsleben Aufbau, in Monaten verloren.

Die Lösung

Was die D&O-Versicherung leistet und was nicht

Ehrlichkeit gehört zur Beratung: Die D&O ist kein Freibrief. Sie schützt sorgfältige Manager vor den Folgen von Fehlern, nicht Vorsatztäter.

Typischerweise gedeckt

  • Abwehrkosten: Anwälte, Gerichtskosten, Sachverständige, auch bei unberechtigten Vorwürfen, oft der größte Posten
  • Berechtigter Schadenersatz: Zahlung begründeter Ansprüche bis zur Versicherungssumme
  • Innenhaftung: Ansprüche der eigenen Gesellschaft bzw. des Masseverwalters gegen Sie
  • Außenhaftung: Ansprüche Dritter, Gläubiger, Geschäftspartner, Finanzamt (je nach Bedingungen)
  • Nachmeldefrist & Rückwärtsdeckung: Schutz auch für frühere Zeiträume und nach dem Ausscheiden, je nach Vereinbarung

Nicht gedeckt

  • Vorsatz: wissentliche und absichtliche Pflichtverletzungen
  • Persönliche Bereicherung: Vorteile, auf die kein Rechtsanspruch bestand
  • Strafen & Bußgelder: soweit rechtlich nicht versicherbar
  • Bekannte Verstöße: Pflichtverletzungen, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt waren
Wichtig zu wissen:

Der konkrete Deckungsumfang hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab, genau hier trennt sich ein guter Vertrag von einem teuren Irrtum. Wir vergleichen die Bedingungen für Sie und erklären die Unterschiede verständlich.

Für wen das relevant ist

Sie tragen Verantwortung? Dann tragen Sie das Risiko.

Organhaftung trifft nicht nur Konzernvorstände, sie beginnt bei der Ein-Personen-GmbH und endet nicht beim ehrenamtlichen Vereinsvorstand.

GmbH-Geschäftsführer Gesellschafter-Geschäftsführer Vorstände (AG) Aufsichtsräte & Beiräte Prokuristen Leitende Angestellte Start-up-Gründer Interims-Manager Vereins- & Stiftungsvorstände Familienunternehmen
Kurz erklärt

D&O in unter einer Minute

Warum Geschäftsführer persönlich haften und wie die D&O-Versicherung Ihr Privatvermögen schützt.

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Häufige Fragen

Fragen zur D&O-Versicherung

Die GmbH beschränkt die Haftung der Gesellschafter, nicht die des Geschäftsführers. Als Geschäftsführer haften Sie der Gesellschaft gegenüber nach § 25 GmbHG persönlich und unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen, wenn Sie die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes verletzen. Dazu kommen Durchgriffshaftungen gegenüber Gläubigern, Finanzamt und Sozialversicherung. Die Rechtsform schützt Ihr Privatvermögen also genau dort nicht, wo es für Sie am teuersten wird.

Die Prämie hängt von Branche, Umsatz, Bilanzsumme und gewählter Versicherungssumme ab. Für kleinere GmbHs beginnen Jahresprämien häufig im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, ein Bruchteil dessen, was allein die Abwehr eines einzigen unberechtigten Vorwurfs kostet. Ein konkretes Angebot erstellen wir kostenlos nach einem kurzen Gespräch.

Das ist einer der wichtigsten Punkte: Ansprüche werden oft erst Jahre später erhoben, etwa durch einen Masseverwalter, der die Vergangenheit aufarbeitet. Gute D&O-Verträge enthalten deshalb Nachmeldefristen für Pflichtverletzungen aus der aktiven Zeit sowie, je nach Bedingungen, eine Rückwärtsdeckung für unbekannte frühere Verstöße. Genau solche Vertragsdetails prüfen wir in der Beratung.

In der Regel schließt das Unternehmen die D&O als Versicherungsnehmer ab und zahlt die Prämie, versichert sind die Organe als Personen: Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, oft auch Prokuristen und leitende Angestellte. Der Schutz des Privatvermögens liegt also bei Ihnen, die Kosten trägt meist der Betrieb, steuerlich in der Regel als Betriebsausgabe.

Nach § 69 IO ist der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens aber 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Wer die Frist versäumt, riskiert die persönliche Haftung für den sogenannten Vertiefungsschaden, und strafrechtliche Konsequenzen. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall: Im Zweifel sofort fachlichen Rat einholen.

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15 Minuten, unverbindlich, verständlich: Wir zeigen Ihnen, wo Sie persönlich haften und was eine passende D&O kostet. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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